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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jacqueline’s Tierbetreuung
 

​1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Jacqueline’s Tierbetreuung. Mit der Auftragserteilung gelten sie als verbindlich anerkannt – auch für Folgeaufträge, ohne dass eine erneute Bestätigung erforderlich ist.

​2. Betreuung
2.1 Anmeldung
Vor der ersten Betreuung findet ein persönliches Kennenlerngespräch statt.  
Dieses dient dazu, Ihr Tier, Ihre Wünsche und alle relevanten Details sorgfältig zu erfassen.

​2.2 Betreuung & Verantwortung
Ich betreue Ihr Tier mit grösster Sorgfalt, Fachkompetenz und im Sinne des Tierwohls. Die Entscheidung über Freigang liegt beim Tierhalter. Bitte beachten Sie, dass damit verbundene Risiken ausserhalb meines Einflussbereichs liegen.

2.3 Verbindlich gebuchte Betreuungszeiten
Die reguläre Katzenbetreuung erfolgt innerhalb der vereinbarten Betreuungszeiträume vormittags und nachmittags / abends. Eine bestimmte Uhrzeit ist dabei nicht geschuldet.
Benötigt ein Tier aus medizinischen oder anderen Gründen eine Betreuung innerhalb eines enger definierten Zeitfensters, kann dieses – sofern verfügbar – gegen Aufpreis verbindlich gebucht werden.
In unvorhersehbaren Ausnahmefällen, insbesondere bei einem tierischen Notfall während einer vorhergehenden Betreuung, Verkehrsstörungen oder anderen nicht beeinflussbaren Ereignissen, kann es trotz vereinbartem Zeitfenster zu Abweichungen kommen.

​2.4 Stellvertretung
Sollte ich die Betreuung infolge unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit oder Unfall) nicht wie geplant durchführen können, behalte ich mir vor, eine geeignete Stellvertretung einzusetzen. In diesem Fall werden Sie umgehend informiert.

​3. Gesundheit des Tieres
Der Tierhalter bestätigt, dass das Tier gesund ist oder bestehende Erkrankungen vollständig offengelegt wurden. Für nicht deklarierte gesundheitliche Probleme trägt der Tierhalter die Verantwortung.

​3.1 Tierärztliche Versorgung
Sollte während der Betreuung eine tierärztliche Behandlung notwendig werden, handle ich im Sinne des Tierwohls.
Wenn möglich, werde ich Sie vorgängig kontaktieren.  
In dringenden Fällen entscheide ich eigenständig.
Die entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

​4. Haftung & Versicherung
Ich übernehme keine Haftung für Ereignisse, die ausserhalb meines Einflussbereichs liegen.

Dazu gehören insbesondere:
- Krankheiten oder Verletzungen während der Abwesenheit  
- Risiken im Zusammenhang mit Freigang  
- unvorhersehbare Zwischenfälle  

​4.1 Zugang durch Dritte
Wenn während Ihrer Abwesenheit weitere Personen (z. B. Nachbarn, Reinigungspersonal, Gärtner etc.) Zugang zur Wohnung haben, kann ich für daraus entstehende Situationen keine Verantwortung übernehmen.

4.2 Abweichende Vereinbarungen
Abweichungen vom Betreuungsvertrag müssen schriftlich mit mir vereinbart werden.
Eigenständige Änderungen durch Dritte sind nicht zulässig.

​5. Zugang zur Wohnung
Für die Betreuung wird Zugang zur Wohnung bzw. zum Haus benötigt.
Ich verpflichte mich zu einem sorgfältigen und vertrauensvollen Umgang mit Schlüsseln und Räumlichkeiten.

6. Zahlung und verbindliche Reservation
Eine Reservationsanfrage wird mit Eingang der vollständigen Zahlung verbindlich. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der gewünschte Betreuungszeitraum definitiv für den Kunden reserviert.
Bis zum Zahlungseingang bleibt der angefragte Zeitraum unverbindlich und kann anderweitig vergeben werden.
Die Rechnung ist nach Erhalt zahlbar.

Bei umfangreichen oder sehr langfristig im Voraus gebuchten Betreuungsaufträgen kann nach individueller Vereinbarung eine Teilzahlung vorgesehen werden.

​7. Annulation / Stornierung
Mit der verbindlichen Reservation wird der gebuchte Betreuungszeitraum exklusiv für den Kunden freigehalten.
Bei einer Absage oder Verkürzung der gebuchten Betreuung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Nach individueller Absprache kann für den nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeitraum eine Gutschrift für eine zukünftige Katzenbetreuung ausgestellt werden. Ein Anspruch auf eine Gutschrift besteht nicht.

 

Besondere Umstände
Bei nachweislich aussergewöhnlichen Umständen, insbesondere beim Tod des zu betreuenden Tieres vor Betreuungsbeginn, kann nach individueller Prüfung eine abweichende Lösung vereinbart werden. Ein entsprechender Nachweis kann verlangt werden.

8. Notfallregelung
Der Tierhalter verpflichtet sich, einen erreichbaren Notfallkontakt zu benennen und sicherzustellen, dass im Ausnahmefall eine geeignete Person kurzfristig die Betreuung übernehmen kann, falls diese aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall, technische Probleme) nicht durchgeführt werden kann.

​9. Angaben des Tierhalters
Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäss gemacht zu haben.

​10. Schlussbestimmung
Diese AGB sind Bestandteil jedes Betreuungsvertrages und gelten auch für Folgeaufträge.

​Stand: August 2026

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